Abschluss- und Darlehensgebühren sind unzulässig

admin am 1. August 2008

Weil ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2001 die Abschluss- und Darlehenskosten für Bausparverträge für unzulässig erklärte, fordert nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle Bausparer auf, dagegen Protest einzulegen und die Gebühren zurück zu verlangen.

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