Abschluss- und Darlehensgebühren sind unzulässig
admin am 1. August 2008
Weil ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2001 die Abschluss- und Darlehenskosten für Bausparverträge für unzulässig erklärte, fordert nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle Bausparer auf, dagegen Protest einzulegen und die Gebühren zurück zu verlangen.
Abgelegt unter Allgemein | Keine Kommentare