Abschlussgebühr darf bleiben

admin am 17. März 2009

Am 12.03.2009 ist in einem von drei bundesweiten Musterverfahren ein Urteil gefällt worden. Mit dem Urteil hat das Landgericht Heilbronn eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall zurückgewiesen.
Bausparkassen dürfen weiterhin ihren Kunden bei Vertragsabschluss eine Rechnung stellen, die so genannte Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme ist zulässig. Die Verbraucherzentrale will jetzt in Berufung zu gehen.

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