Riester auch für Darlehen
admin am 14. April 2009
Bis 2008 gab es Riester-Verträge nur als Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Jetzt sind auch Bausparverträge und Bankdarlehen “riesterfähig”.
Durch die Bausparvariante der Riester-Förderung kann der Sparer sein Eigenkapital erhöhen und braucht weniger Kredit. Dabei gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der normalen Riesterförderung. Neu ist auch das Riester-Darlehen. Dies wird in der Bauphase vergeben. Dabei bekommt man Zulagen um den Baukredit schneller abbezahlen zu können. Allerdings muss bei der neuen Förderung einiges beachtet werden. Der Staat zahlt nur dann, wenn der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung selbst bewohnt und seinen Hauptwohnsitz dort hat. Verkauft er unmittelbar zum Beginn des Ruhestandes seine geförderte Immobilie, muss er den kompletten Förderbetrag versteuern.
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