Übertragen eines Bausparvertrags

admin am 9. Juni 2009

Bausparverträge sind in Deutschland sehr beliebt. Sie sind oft der erste Schritt in Richtung Eigenheimfinanzierung. Allein Ende März 2009 summierten sich alle abgeschlossenen Bausparverträge hierzulande auf 119,5 Milliarden Euro. Doch was soll man tun, wenn man den Vertrag nicht mehr benötigt?

Möchte man den eigenen Bausparvertrag nicht mehr selbst für eine Finanzierung nutzen, kann der Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen übertragen werden. Die Bausparkasse stimmt einem Übertrag in der Regel zu. Jedoch sollten Sie sich vorab informieren, was in den Geschäftsbedingungen Ihrer Bausparkasse steht.

Wer den Vertrag übernehmen will muss zunächst einmal Angehöriger sein. Dazu zählen Ehepartner, Kinder, Verlobte und auch Geschwister. Dann prüft die Bausparkasse die Bonität des neuen Kunden. Sollte diese ausreichend sein, steht dem Übertrag nichts mehr im Wege.

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