Mindestguthaben nicht erhöhen
admin am 18. Juni 2009
Bausparverträge werden mit einem bestimmen Mindestguthaben abgeschlossen. Dieses wird eingerichtet, damit Bausparer später einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Baudarlehen haben. Allerdings gibt es auch Bausparer, die nach erreichen dieser Summe den Vertrag gar nicht für den Hausbau verwenden wollen. Sondern weiter sparen möchten.
Bausparberater raten dann zu einer Erhöhung der Bausparsumme. Verbraucherschützer raten allerdings von diesem Schritt ab, denn wenn man die Sparsumme erhöht, muss man erneut eine Abschlussgebühr zahlen. Eine Erhöhung der Summe ist wie der Abschluss eines neuen Vertrages. Die Gebühr beträgt mindestens 1,0 Prozent der Bausparsumme. Das kann für den Bausparer teuer werden.
Es wird bereits gerichtlich gegen diese Gebühr vorgegangen, da sie von Verbraucherschützern als intransparent betrachtet wird und zudem erhält der Bausparer keine Gegenleistung dafür. Wer also über die Mindestsumme hinaus kommt, sollte einfach weiter sparen und keine neue Mindestgrenze festlegen, sonst wird das bereits eingezahlte Geld durch die erhobene Gebühr stark verringert.
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