Neue Richtlinie schützt Verbraucher

admin am 15. Juli 2009

Um den Verbraucher in Zukunft besser vor unseriösen Krediten zu schützen, wurde Ende vergangener Woche ein Gesetz beschlossen, welches die tatsächlichen Kosten von Darlehen durchschaubar machen soll. Damit sollen insbesondere Restschuldversicherungen in ihrem Kostenumfang deutlich werden.

Problem Restschuldversicherung

Bislang war es möglich, die wahren Kosten von Krediten durch Verschweigung oder beschränkter Berechnung zu verschleiern und so den Kunden oftmals in eine lange finanzielle Belastungsphase zu bringen. Diese hatte wiederum spürbare Auswirkungen auf das Marktverhalten der Kunden, die durch finanzielle Einbußen nur bedingt Mittel zur Verfügung hatten. Insbesondere die häufig zum Vorteil der Bank ausgelegte Restschuldversicherung soll mit den neuen Vorgaben klar einsichtbar werden. Bislang kritisieren Versicherungsexperten und Kunden, eine Kreditgewährung nur unter Einstimmung zu einer Restschuldversicherung gewährt zu bekommen. In Zukunft sollen solche Angebote einheitlich ihre Kosten offen legen.

Angabe des effektiven Jahreszinses

Die neuen Regelungen gelten für Verbraucherkredite und Ratenzahlungen, allerdings nicht für Immobilienkredite. Sie schreiben vor, dass nun ausschließlich der effektive Jahreszins ausgewiesen wird, einschließlich Versicherungsgebühren, wie sie bei der Restschuldversicherung vorkommen. In diesen Fällen könnten nach Experteneinschätzung rein rechnerisch horrende Zinssätze von bis zu 40 Prozent herauskommen. Bis zum 11. Juni 2010 müssen die Banken die neuen Regelungen bei Kreditvergabe berücksichtigen – bis dahin wird allen Kreditnehmern zur besonderen Beachtung der einzelnen Klauseln geraten.

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