Undurchsichtige Zinsangaben bei Baufinanzierung

admin am 29. Juli 2010

Auf dem Markt für Baufinanzierung herrschen derzeit historisch niedrige Zinsen. Viele Anleger nutzen die günstige Marktlage für die Investition in Immobilien. Was viele Bausparer jedoch nicht wissen: am 11. Juni 2010 ist eine neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten, welche neue Zinsfallen mit sich bringt.

Bei der Berechnung wurde der Zins bislang auf die Laufzeit des Baudarlehens bezogen. Seit die neue Richtlinie in Kraft getreten ist, wird hingegen der Sollzins bis zur vollständigen Tilgung der Schuld ausgewiesen. Es ist jedoch ungewiss, in welcher Höhe der Baugeldzins in zehn Jahren liegen wird.

Unterschiedliche Berechnungen

Wer sich auf dem Finanzmarkt auskennt oder Ahnung von Finanzbuchhaltung hat, sollte sich schnelle ein Überblick über die Änderungen verschaffen können. Die deutschen Finanz- und Kreditinstitute haben die neue Richtlinie unterschiedlich umgesetzt. Einige Banken haben nun den anfänglichen Zins für die gesamte Tilgungszeit ausgewiesen, andere Banken legen hingegen einen ganz anderen Zins für das anschließende Darlehen zugrunde.

Im Anhang zum neuen Richtlinien-Gesetz ist in allen Einzelheiten definiert, wie der Zins angegeben werden sollte. Nach den dortigen Angaben wäre es auch zulässig, nach Ende der Zinsbindungsfrist mit einem neuen Sollzinssatz zu berechnen. Einige Sparkassen nutzen diese Möglichkeit.

Wer verschiedene Angebote zur Baufinanzierung abwägt, der sollte sich bei jedem Angebot darüber in formieren, welche Art der Zinsbindung zur Berechnung der Zinsätze verwendet wurde. Nur auf Grundlage dieser Informationen lassen sich unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen.

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